Grundseminar: Warenursprungs- und Präferenzrecht

 

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Termine und Informationen: www.zolltraining.de

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Was gibt es zu beachten bei Zollpräferenzen im Export von Waren?

Die Europäische Union unterhält mit einer Vielzahl von Ländern sogenannte Präferenzabkommen. Exporteure von Waren mit Sitz in der EU können ihren Kunden im Ausland meist den gesamten Einfuhrzoll ersparen (und dies bei der eigenen Preiskalkulation durchaus entsprechend berücksichtigen), wenn Sie für ihre Ware einen präferenziellen Ursprungsnachweis ausstellen.

Da an der Exportware meist eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen in der EU mitwirken, spielt die Lieferantenerklärung (LE) hier eine zentrale Rolle. Zugleich stellt sie – weil zu oft unterschätzt – eine wesentliche Schwachstelle auf dem Weg zu begehrten Zollvergünstigungen dar. 

Das Präferenzrecht der EU ist komplex und in der alltäglichen Praxis sind Fehler an der Tagesordnung, die im Nachhinein (etwa bei Zollprüfungen) zu Ärger und erheblichen finanziellen Nachteilen für den Exporteur führen können.

Ziel

Das Seminar möchte daher hauptsächlich den richtigen Umgang mit den Ursprungs-Listenbedingungen aufzeigen. Weiterer Schwerpunkt soll die richtige Ausstellung von Lieferantenerklärungen sein.
Anhand von praktischen Beispielen sollen die Teilnehmer am Ende des Seminars in der Lage sein, den Ursprung von Exportwaren selbständig zu bestimmen.

Seminarinhalt

  • Teilnehmer werden mit den Präferenzregeln vertraut gemacht
  • Die neue Ursprungskumulierungszone Paneuropa-Mittelmeer
  • Ermitteln des Präferenzursprungs anhand der jeweiligen Abkommen
  • Selbständige Prüfung, ob Ware präferenzbegünstigt geliefert werden kann
  • Welche Papiere sind erforderlich und wie sind diese zu handhaben?
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und EUR-MED
  • Lieferantenerklärungen, Langzeit-Lieferantenerklärung (LE, INF.4)
  • Vereinfachtes Verfahren des "Ermächtigten Ausführers" einschließlich der erforderlichen betrieblichen Arbeits- und Organisationsanweisungen

Teilnehmer

Sachbearbeiter der Versand- Export- und Verkaufsabteilungen, die mit der Erstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, Ursprungserklärungen auf der Rechnung und Lieferantenerklärungen befasst sind, bzw. sich in der Zukunft befassen werden; wichtige Informationen zuarbeitende Einkaufsabteilungen

Teilnahmevoraussetzung

Geringe Vorkenntnisse im europäischen Zollrecht sind hilfreich aber für dieses Seminar nicht erforderlich.