Seminar: Neues beim AEO

 

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Termine und Informationen: www.zolltraining.de

Hier steht Ihnen die Seminarinformation als Download zur Verfügung 

Was ist neu bei der AEO-Zertifizierung?

Seit dem 01.01.2008 können Unternehmen den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen. Der AEO (Authorized Economic Operator) wird von der Zollverwaltung als sicherer Zollbeteiligter angesehen und genießt viele Vorteile.
Bis Ende 2011 müssen sämtliche Zugelassenen Ausführer im Rahmen einer Verschärfung der Bewilligungsvorraussetzungen den Fragebogen zur Selbstbewertung ausfüllen.
Sämtliche Neubewilligungen für Zolllager, Veredelung etc. sind an den Fragebogen zur Selbstbewertung gebunden, der auf dem AEO-Fragebogen basiert.
In wenigen Schritten können auch Sie die Zertifizierung zum AEO durchlaufen.
Immer mehr Unternehmen überlegen daher, direkt den Status des AEO zu beantragen, denn dieser Status gilt dauerhaft und auch für weitere Vereinfachungen im Zollrecht.

Ziel

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer über die rechtlichen Grundlagen und die Vorteile des AEO-Status zu informieren. Durch praktische Tipps und genaue Darstellung der Bewilligungsvoraussetzungen sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, den Aufwand und die Kosten des Zertifizierungsverfahrens abzuschätzen.

Abschließend erhalten die Teilnehmer Tipps für ein effektives Monitoringverfahren zur Sicherung Ihres AEO-Status.

Seminarinhalt

  • Überblick über die aktuelle Rechtslage bei vereinfachten Zollverfahren
  • Was ändert sich konkret für den „Zugelassenen Ausführer“
  • Detaillierte Darstellung der Vorteile des AEO
  • Die Bewilligungsvoraussetzungen für den AEO (Erläuterung des umfangreichen Fragenkatalogs zur Selbstbewertung für ZA und für AEO)
  • Tipps für das Monitoring-Verfahren für AEO-Bewilligungsinhaber (Monitoring-Plan und Prüfungsverfahren)
  • Praktische Tipps für die interne Organisation des Unternehmens (Zollbeauftragter, erforderliche Schulungen etc.)
  • Überschneidungen mit der Zertifizierung zum „Reglementierten Beauftragten“ durch das Luftfahrtbundesamt (LBA)
  • wichtige Änderungen beim Status „Bekannter Versender“