Begleitung bei Zertifizierungen

Begleitung bei der AEO-Zertifizierung

Sie haben sich bereits für eine AEO-Zertifizierung entschieden und wollen herausfinden welchen AEO-Status Sie beantragen wollen und inwieweit Sie die Kriterien erfüllen?  Wir sind sicher, dass wir Ihr AEO Projekt auf den richtigen Weg bringen.
In Europa ist es seit Januar 2008 möglich sich für ein AEO Zertifikat zu bewerben. Die Voraussetzungen für AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) sind in der gesamten EU einheitlich. Ähnliche Programme gibt es bereits oder werden momentan in vielen Teilen der Welt entwickelt. Eine Vielzahl von bilateralen Verhandlungen befinden sich auf dem Weg, um eine gegenseitige Anerkennung von AEO Richtlinien zu erzielen. Die Anerkennung und die Nutzung der Vorteile dieser Zertifizierung soll auch in anderen Ländern passieren, wo das Unternehmen keine AEO Zertifizierung hat. Wir erwarten, dass eine gegenseitige Anerkennung im Rahmen der erfolgreich abgeschlossenen, bilateralen Verhandlungen zunehmen wird.

Wir haben Erfahrungen bei der AEO-Zertifizierung und bieten Ihnen folgende Services:

  • Start eines internen AEO-Prozesses
  • Leitung Ihres AEO Projektes
  • Erste Analyse und Evaluation inwieweit Ihr Unternehmen die AEO-Bedingungen erfüllt
  • Assistenz beim Bewerbungsprozess während und nach dem AEO Audit
  •  Schulungen, um die notwendigen Kompetenzen bei den Mitarbeitern sicherzustellen

 

Begleitung bei Zertifizierungen zum Ermächtigten Ausführer & Zugelassenen Ausführer

Die Zertifizierung zum Ermächtigten Ausführer führt zu einigen Vorteilen für den Bewilligungsinhaber beim Präferenzrecht. Bei der Inanspruchnahme von Vereinfachungen bei der Ausstellung von Präferenznachweisen als „Ermächtigter Ausführer“ gibt es aber nicht nur die Rechte sondern auch die zentralen Pflichten zu beachten.

Welche Rechte hat man als Ermächtigter Ausführer?

  • Die eigenverantwortliche Ausfertigung von präferenzrechtlichen Ursprungserklärungen auf Handelsdokumenten ohne wertmäßige Beschränkung.
  • Vorausbehandelte Warenverkehrsbescheinigungen A.TR im Warenverkehr mit der Türkei (für Waren die unter die Regelung der Zollunion fallen).

Vorteil: Bewilligungsinhaber müssen Warenverkehrsbescheinigungen A.TR., EUR.1 oder EUR-MED nicht mehr bei der Zollstelle ausstellen lassen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch eine ausführliche Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) sämtlicher präferenzrechtlicher Prozesse im Unternehmen.

Was ist nun der Unterschied zu einem Zugelassenen Ausführer?
Hierbei erteilt das Hauptzollamt dem Ausführer die Bewilligung Waren vereinfacht, d.h. ohne Gestellung bei der Ausfuhrzollstelle in das Ausfuhrverfahren zu überführen.

Alle Verfahren werden nur auf Grundlage eines schriftlichen Antrags und nach Bearbeitung des umfangreichen „Fragenkatalogs zur Selbstbewertung“ genehmigt.

Wobei können wir Sie unterstützen?

  • Bestandsanalyse (Prüfung des Ist-Zustands bei der Organisation von Zollprozessen, Stand der Arbeits- und Organisationsanweisungen)
  • Erstellung gemeinsamer Zielvorgaben
  • Gliederung der Zertifizierung in „Arbeitspakete“ mit den entsprechenden Ansprechpartnern (auf Wunsch auch komplette Projektsteuerung mit Statusüberwachung)
  • Unterstützung bei der Bearbeitung des Fragenkatalogs
  • Unterstützung bei der Überarbeitung bzw. Neuerstellung von Arbeitsanweisungen
  • Kontakt zu Zollbehörden

Kontaktieren Sie uns

consulting.de@kghcustoms.com